Von Simone Schwarz auf Mittwoch, 16. Juni 2021
Kategorie: Projekte

Fluchtgrund Genitalverstümmelung – wird Deutschland Alice und Isabelle schützen?

Endlich trifft der Bescheid über den Asylantrag ein. Als Mariam* versteht, dass man ihre Fluchtgründe nicht anerkennt, ist sie schockiert. Muss sie jetzt mit ihren drei Kindern zurück nach Burkina Faso? Dabei hat sie dort alles zurückgelassen, um ihre Tochter Alice* vor der drohenden Genitalverstümmelung zu bewahren. Sie wurde als Kind selbst dieser Gewalt ausgesetzt und noch als sehr junges Mädchen zwangsverheiratet. Der Schwiegerfamilie zu entfliehen, war die einzige Chance auf Rettung für ihre 5-jährige Tochter.

Jetzt besucht die mittlerweile 10-jährige Alice die Grundschule in Deutschland und hat die fremde Sprache so gut gelernt, dass sie trotz Flucht nur ein Schuljahr verloren hat. Die Hälfte ihres Lebens hat sie jetzt in Deutschland verbracht. Ob sie geschützt hier aufwachsen darf, hängt am noch offenen Asylverfahren der kleinen Schwester Isabelle*. Da Isabelle in Deutschland geboren wurde, hat ihre Mutter Mariam das Recht eigene Asylgründe für das Kleinkind vorzutragen.

Wird die Familie abgeschoben?

Wenn auch dieses Verfahren scheitert und alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind, würde Mariam mit ihren Kindern in die Heimat abgeschoben. Sie müsste sich dann vor der Schwiegerfamilie verstecken und eine Einkommensmöglichkeit finden. Vielleicht könnte Mariam gegen Kost und Logis auf dem Feld arbeiten. Alice ist jetzt zehn und müsste mitarbeiten. Ihr größerer Bruder würde vielleicht als Tagelöhner etwas Geld verdienen. Die Schullaufbahn der Kinder wäre abrupt beendet und Elend programmiert. Findet die Schwiegerfamilie sie, werden die Mädchen der Genitalverstümmelung unterworfen. 

Recht auf chirurgische Wiederherstellung

Zunächst braucht Mariam aber medizinische Hilfe. Sie hat bereits zwei Operation im SAIDA Kompetenzzentrum am Klinikum St. Georg in Leipzig hinter sich wegen der Folgen der Genitalverstümmelung und jahrelanger Misshandlungen. Endlich steht nun im nächsten Schritt die Rekonstruktion ihrer zerstörten Vulva an. Für die Anerkennung der Kosten beim zuständigen Sozialamt ging viel Zeit ins Land und alle Beteiligten haben dabei Nerven gelassen.

Fluchtgrund Genitalverstümmelung erkennen!

Wir von der SAIDA Fachberatungsstelle begleiten Mariam bei allen Schritten und haben zum Beispiel mit fachlichen Stellungnahmen im Asylverfahren unterstützt. Denn sowohl drohende als auch bereits verübte Genitalverstümmelung sind gemäß der Vereinten Nationen als Fluchtgrund anzuerkennen. Oft wird dieser Grund aber nicht erkannt, weil Mädchen und Frauen in der Anhörung zu ihrem Asylverfahren nicht danach gefragt werden. Deshalb sind Entscheider:innen in Behörden und bei Gericht in der Pflicht sich mit dieser Gewaltform genaustens auseinanderzusetzen.

Mariam liebt ihre Heimat Burkina Faso. Sie ist geflohen, damit ihren Töchtern grausame Behandlung erspart bleibt. Gemäß Istanbul-Konvention, die auch für geflüchtete Frauen gilt, ist der deutsche Staat jetzt verantwortlich für den Schutz von Mariam und ihrer Töchter Alice und Isabelle. 

* Die Namen haben wir zum Schutz unserer Klientin und ihrer Töchter geändert

Aktiv werden für Mädchenschutz

Nicht nur zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni setzen wir uns bei SAIDA dafür ein, dass die Bevölkerung in Deutschland über den Fluchtgrund Genitalverstümmelung informiert ist und Frauen wie Mariam nicht mit Ablehnung begegnet. Ihre Lage ist oft verzweifelt, wenn ihnen niemand hilft ihre Rechte durchzusetzen.

Vor allem wollen wir erreichen, dass Kinder wie Alice und Isabelle unversehrt aufwachsen dürfen. Wie Sie direkt aktiv werden können für Mädchenschutz, erfahren Sie auf unserer Kampagnen-Website: ihr-schutz-bist-du.de

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