Praktik

Alles über Motiv, Folgen und Verbreitung der Praktik

Rechtslage in Afrika

Die Praktik der Genitalverstümmelung wurde erstmalig auf der UN-Menschenrechtskonferenz 1933 als Menschenrechtsverletzung eingestuft. Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verstößt sie gegen die Würde des Menschen (Art.1), das Recht auf Leben (Art. 3) und das Verbot von Folter (Art. 5). In einem Menschenrechtsvertrag wurde die Praktik jedoch erst 2003 explizit erwähnt (Maputo Protokoll). Mit der Ratifizierung des Protokolls verpflichteten sich 36 afrikanische Staaten gesetzliche Verbote der Praktik zu erlassen. 

Anbei findet sich eine Übersicht aller afrikanischen Länder, die Gesetze gegen Genitalverstümmelung erlassen haben. Einige haben diese erst als Reaktion auf das Maputo Protokoll erlassen, andere wie Burkina Faso verfügen bereits seit 1996 über ein solches Gesetz. Jedoch variieren die Inhalte und die Implementierung der Gesetze stark. Die Härte der Bestrafung reicht von Geldstrafe bis hinzu Todesstrafe. Im Tschad ist Genitalverstümmelung beispielsweise verboten, jedoch ist keine Bestrafung vorgesehen. Inwiefern die Gesetze tatsächlich umgesetzt werden, unterscheidet sich von Land zu Land und ist nur schwer nachzuvollziehen.

Übersicht aller afrikanischen Länder, die ein Gesetz gegen FGM erlassen haben 

Land

Jahr

Ägypten  2008
Äthiopien 2004
Burkina Faso 1996
Benin 2003
Dschibuti 1995
Elfenbeinküste 1998
Eritrea 2007
Ghana 1994
Guinea 1965
Kamerun 2016
Kenia 2001
Madagaskar 1998
Mauretanien 2005
Niger 2003
Nigeria 2015
Senegal 1999
Südafrika 2005
Tansania 1998
Togo 1998
Tschad 2003
Zentralafrikanische Republik 1966

Persönliche Geschichten von Betroffenen

„The Hosken Report“, verfasst von Fran P. Hosken und erstmals 1979 vom Women’s International Network News veröffentlicht, lässt sich als das Standardwerk zur weiblichen Genitalverstümmelung bezeichnen – wenngleich nur noch antiquarisch erhältlich. Auf den 448 Seiten finden sich neben historischem Hintergrund und Statistiken auch persönliche Geschichten von Überlebenden, Angehörigen und Täterinnen. Die Grausamkeit dieser Praktik spiegelt sich in ihren Berichten wider. Um das wahre Gesicht dieser Praktik und ihrer realen Folgen zu zeigen, präsentiert SAIDA nachfolgend einige eindrucksvolle Zitate aus der dritten Auflage von 1993. Die Originalzitate finden Sie auf unserer englischen Website.

Eine sudanesische Frau erzählt wie die Infibulation sie unfruchtbar machte:

"Ich wurde infibuliert, als ich fünf Jahre alt war. Es schmerzte so sehr, dass ich weinte und weinte. Als ich fast zwölf war, untersuchten mich meine Tanten. Sie erklärten mir, dass ich nicht ausreichend verschlossen war und brachten mich zur Hebamme, die ein paar Straßen weiter wohnte. Als ich bemerkte, wohin sie mich brachten, versuchte ich wegzulaufen, aber sie hielten mich fest und zerrten mich in das Haus der Hebamme. Ich schrie um Hilfe und versuchte mich zu befreien, doch ich war nicht stark genug. Sie hielten mich fest und stopften mir den Mund mit einem Tuch, damit ich nicht schreien konnte. Dann haben sie mich wieder beschnitten; und diesmal sorgte die Frau, die mich operierte, dafür, dass ich verschlossen war.
Ich weiß nicht, wie viele Tage ich dort lag. Der Schmerz war schrecklich. Ich war gefesselt und konnte mich nicht bewegen. Ich konnte nicht urinieren, mein Magen schwoll an. Mir wurde ganz heiß und später zitterte ich wieder vor Kälte. Dann kam die Hebamme wieder. Ich schrie so laut ich nur konnte, da ich dachte, sie würden mich wieder beschneiden. Dann verlor ich das Bewusstsein. Ich wachte in einer Krankenstation auf. Ich war verängstigt; ich wusste nicht wo ich war. Ich hatte schreckliche Schmerzen; mein Genitalbereich war angeschwollen und tat weh. Später wurde mir gesagt, dass die Infibulation aufgeschnitten wurde, um Urin und Eiter abzulassen. Ich war furchtbar schwach und alles war mir egal. Ich wollte sterben.
Heute, Jahre später, sagten mir die Ärzte, dass ich wegen der Infibulation niemals Kinder bekommen könnte. Deshalb wird niemand mich heiraten; niemand will eine Frau, die kein Kind haben kann. Ich sitze allein zu Hause und weine viel. Ich sehe meine Mutter und meine Tanten an und frage sie: "Warum hast du mir das angetan?"
(Fran P. Hosken: The Hosken Report – Genital and sexual mutilation of females. Winnews, 1993, S. 108)

Ein Lehrer aus Westafrika beklagt den Tod seiner Schwester in Folge ihrer Genitalverstümmelung:

"Dem Brauch nach werden Mädchen im Alter von 18 Jahren, wenn sie heiraten wollen, beschnitten. Es wurde also Zeit für die Beschneidung meiner Schwester. Eines Tages, sehr früh am Morgen, wurde meine Schwester zusammen mit anderen Mädchen aus dem Dorf an den Ort gebracht, an dem diese Prozeduren normalerweise durchgeführt werden. Nach einiger Zeit kam eine der alten Frauen, die sich um die Operationen kümmern zu uns und sagte, dass es Komplikationen gäbe. Die anderen Mädchen waren bereits, begleitet von großem Tamtam, zurück ins Dorf gekommen. In unserem Kulturkreis ist die Beschneidung Anlass für ein großes Fest, bei dem die Eltern des Mädchens und die Eltern des Jungen, dem das Mädchen versprochen wurde, keine Kosten scheuen. Am Abend wurde meine Schwester sehr krank in unser Haus zurückgebracht. Wir riefen den Medizinmann, der versuchte die Blutung von der Operation zu stoppen. Meine Schwester blutete die ganze Nacht durch. Die Nachricht verbreitete sich im Dorf, und alle waren besorgt, da sie die Älteste ihrer Gruppe war und der Zwischenfall das Fest ruinierte. Am Morgen nach dieser schmerzreichen Nacht starb sie. Meine Mutter, die ihr elftes Kind verloren hatte, brach zusammen und wollte sich umbringen. Wir mussten sie einen Monat überwachen, um sie davon abzuhalten Selbstmord zu begehen. Auch heute, nach vielen Jahren, spricht sie mit mir darüber. In den umliegenden Dörfern verbreitete sich die Nachricht vom Tod meiner Schwester, weil mein Vater Dorfvorsteher war. Seitdem hat die Beschneidung, die früher einen wichtigen Anlass darstellte, um Reichtum und sozialen Status zu demonstrieren, in der gesamten Region ihr Ansehen verloren. Vor meiner Schwester starben bereits andere Mädchen an der Beschneidung, aber aufgrund der Stellung meines Vaters und der Beliebtheit meiner Schwester, ließ ihr tragischer und unnötiger Tod die Menschen in der ganzen Region die Gefahr dieser Operation erkennen. Beschneidungen sind zwar noch nicht aus unserer Gegend verschwunden, aber sie haben die Magie früherer Zeiten verloren. Ich möchte nicht, dass andere ihre geliebte Schwester oder Tochter auf diese schreckliche Weise verlieren, wie eine schöne Blume, die ohne Grund zerstört wurde. "
(Fran P. Hosken: The Hosken Report – Genital and sexual mutilation of females. Winnews, 1993, S. 189)

Die Beschneiderin, Alhaji Jimoh Ala-Bede, rechtfertigt die Genitalverstümmelung:

"Beschneidung ist der traditionelle Beruf in meiner Familie. Mit dem Erlös aus der Beschneidung habe ich zwei Häuser gebaut und meine Kinder besuchen die Schule.
Die Beschneidung von Mädchen betreffend: Unsere Vorfahren haben daran geglaubt und wir müssen der Tradition folgen. Schadet es dem weiblichen Organ? Meiner Meinung nach ist es nicht schädlich. Sogar der Koran unterstützt die Beschneidung für Männer, ebenso wie für Frauen. "
(Fran P. Hosken: The Hosken Report – Genital and sexual mutilation of females. Winnews, 1993, S. 197)

Eine Frau aus Mali berichtet von ihrer aussichtslosen Suche nach einem Arzt:

"Ich habe keine Erinnerung an meine eigene Exzision und Infibulation, da ich operiert wurde, als ich sehr jung war. Ich wurde mir dessen erst als Zwanzigjährige bewusst, kurz vor meiner Hochzeit. Ich habe in einem traditionellen Umfeld gelebt, in dem Sex und Sexualität tabu waren. Als ich merkte, dass ich beschnitten und infibuliert war, war ich entsetzt. Ich machte mir Gedanken was zu tun war. Ich würde nicht erlauben am Tag meiner Hochzeit mit einem Messer geöffnet zu werden, wie es der Brauch will... Ich wollte die Operation in einem Krankenhaus machen lassen. Ich ging zu einigen Ärzten. Doch jedes Mal wurde meine Anfrage abgelehnt. Jeder, den ich fragte, war gegen diese Operation. Die im Krankenhaus sahen mich an, als ob ich verrückt wäre. Einer der Ärzte sagte mir: "Du willst ein ausschweifendes Leben führen, und dafür fragst du nach meiner Komplizenschaft?" Er warf mich fast aus seinem Büro. Ich wurde von Tag zu Tag wütender und frustrierter... Der Tag meiner Hochzeit kam immer näher. Meine Chancen, dem Messer zu entkommen, wurden immer geringer. Schließlich, am Abend meiner Hochzeit, musste ich mich fügen und mein Unglück erleiden. "
(Fran P. Hosken: The Hosken Report – Genital and sexual mutilation of females. Winnews, 1993, S. 218)

Eine sudanesische Lehramtsabsolventin in München schildert ihre Erlebnisse in einem anonymen Brief:

“Ich wurde verschlossen, nachdem ich im Alter von 10 Jahren beschnitten wurde. Die Daya die dies tat war eine alte Frau und hat mich eng zugenäht. Ich blieb drei Wochen lang in meinem Bett. Frauen sagen, dass umso enger die Braut zugenäht ist, desto mehr wird ihr Ehemann sie lieben. Wenn du zugenäht, verschlossen bist, ist es so als wärst du in einem Gefängnis in dir selbst.
Ich wurde ins Ausland geschickt und hörte von deutschen Mädchen von den Freuden der Liebe. Ich konnte mich nicht einmal selbst berühren. Kein Gefühl ist mir übriggeblieben, das Tor ist geschlossen. So wird sichergestellt, dass die Frau noch Jungfrau ist, wenn sie verheiratet wird. Ich bin seit drei Jahren verheiratet und habe eine Tochter. Meine Tanten wollen, dass sie so wie ich beschnitten und verschlossen wird. Mein Ehemann sagt, dass türkische Ärzte hier in Deutschland die Operation ohne Schmerzen und Komplikationen durchführen. Es kostet 1000 DM und man sollte es machen bevor sie zwei Jahre alt ist, damit sie sich nicht daran erinnern kann. Mein Ehemann sagt, entweder jetzt oder später, wenn es schmerzhafter ist. Sonst wird niemand sie heiraten. In wenigen Wochen bringen wir meine Tochter, die jetzt zwei Jahre alt ist, zu einem Arzt um beschnitten und verschlossen zu werden. Es ist unmöglich wieder in Darfur zu leben, wenn unser Mädchen nicht beschnitten ist.
Du hast Freude und Lust, wenn du deinen Ehemann liebst. Wir haben nichts. Das Messer nimmt dir alles. Was einmal weggeschnitten ist, wächst nicht nach.“
(Fran P. Hosken: The Hosken Report – Genital and sexual mutilation of females. Winnews, 1993, S. 311)

Die Situation in Europa

„Der Tag wird kommen, da werden die Töchter aufbegehren und ihre Mütter verklagen. Und mit ihnen werden all jene auf der Anklagebank sitzen, die wegschauten, anstatt uns zu beschützen.“ (Mariatou Koita, 1994)

Durch Migration verbreitet sich die Genitalverstümmelung auch in Amerika, Australien und Europa. In Europa leben mindestens 500.000 Betroffene, in Deutschland sind etwa 30.000 Mädchen betroffen oder gefährdet. Auf diese Herausforderung für die Rechtssysteme reagieren die Staaten unterschiedlich. In Deutschland zum Beispiel haben seit 2004 Familiengerichte in Einzelfällen angeordnet, dass Eltern ihre Töchter nicht in die Herkunftsländer mitnehmen dürfen, weil sie dort der realistischen Gefahr der Genitalverstümmelung ausgesetzt sein würden.

2013 wurde in Deutschland auch ein eigener Straftatbestand Genitalverstümmelung geschaffen. Für die Täter ist das Risiko der Strafverfolgung aber sehr gering, denn die Tat wird im Geheimen ausgeführt, die Spuren bleiben Außenstehenden verborgen und den kindlichen Opfern wird eingeschärft, mit niemandem darüber zu sprechen. Es gibt keine verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen, bei denen die Folgen ans Licht kommen würden und es besteht auch keine ärztliche Meldepflicht. 

Ganz anders in Frankreich, wo pädagogisches und medizinisches Personal verpflichtet ist, diese schwere Form der Kindesmisshandlung den Behörden zu melden. Bereits seit 1991 wird dort auch das Strafrecht konsequent angewendet. Aufsehen erregte 1994 ein Fall, den die damals 18-jährige Mariatou Koita ins Rollen brachte. Als sie die Verstümmelung der jüngeren Schwester entdeckte, erstattete sie Anzeige. Die anstiftende Mutter und die ausführende Täterin mussten sich vor dem höchsten Strafgericht verantworten und wurden verurteilt. Dieser Fall war ein Einschnitt ins öffentliche Bewusstsein, denn lange Zeit wurde die Genitalverstümmelung unter dem Deckmantel kultureller Eigenheit toleriert.

SAIDA setzt sich in Deutschland für  > Schutz vor Genitalverstümmelung und Hilfen für Betroffene ein.

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Verharmlosende Sprache

„Wörter, Begriffe und Namenstäfelchen, die Tat und Täter nicht beim Namen nennen und so die wirkliche Problematik nicht erfassen, sondern die Opfer (nochmals) verletzen, die Taten bagatellisieren und die Täter entlasten.“

So klar beschrieb die Psychologin und Menschenrechtsaktivistin Monika Gerstendörfer 2007, wie Sprache die Abschaffung der Genitalverstümmelung von Mädchen behindern kann. Die Verwendung beschönigender Begriffe wie „weibliche Genitalbeschneidung“, „Mädchenbeschneidung“, gar „Frauenbeschneidung“ schadet dem Kampf gegen dieses Verbrechen. 

Die notwendige Debatte um die korrekte Begrifflichkeit geht auf eine bedeutende afrikanische Kampagne zurück. Der Begriff Genitalverstümmelung wurde 1990 vom Inter-African Committée on Harmful Traditional Practices (IAC) beschlossen, dessen Mitglieder Initiativen in 29 afrikanischen Ländern und in Europa und Australien repräsentieren. Die afrikanischen Aktivistinnen und Aktivisten lehnen Begriffe wie "Female Circumcision" oder „Female Genital Cutting“ ab.

Weiter wird der Begriff „Beschneidung“ eindeutig der Vorhautbeschneidung (Zirkumszision) bei Jungen und Männern zugeordnet. Bei der Genitalverstümmelung von Mädchen jedoch werden die äußeren Genitalien teilweise komplett abgeschnitten, um die Funktion einzuschränken bzw. aufzuheben. Es gibt in der Realität jedoch keine vergleichbare Prozedur bei Mädchen. Die einzige Form, die der Beschneidung bei Jungen entspräche, wäre die Entfernung der Klitorishaube bzw. Klitorisvorhaut (häufig unter dem sogenannten "Typ I a" gefasst). In der Realität kommt diese Form aber kaum vor, denn der Zweck - nämlich das Sexualempfinden einzuschränken - würde eindeutig verfehlt. Die häufigste Form der Genitalverstümmelung, das Herausschneiden der Klitoris, würde beim Jungen dem Abschneiden der Eichel entsprechen.

Bamako-Deklaration unterstützen!

SAIDA unterstützt die Forderung des Inter-African Committée (IAC), das bei seiner Generalversammlung 2005 in Bamako eindringlich an die Weltöffentlichkeit appelliert hat: Wir alle sollen konsequent den Begriff „weibliche Genitalverstümmelung“ (Female Genital Mutilation, FGM) verwenden und Abstand nehmen von verharmlosenden Ausdrücken. In der Deklaration heißt es:

„We recognize that while it may be less threatening for non-Africans to adopt other less confrontational terminology in order to enter into dialogue with communities, it is imperative that the term FGM is retained.”

(„Wir erkennen, dass, obwohl es für Nicht-AfrikanerInnen weniger bedrohlich sein mag, andere, weniger konfrontative Begriffe zu verwenden, um mit den Communities in Dialog zu treten, es imperativ ist, den Begriff Genitalverstümmelung beizubehalten.“)

“The term FGM is not judgmental. It is instead a medical term that reflects what is done to the genitalia of girls and women. It is a cultural reality. Mutilation is the removal of healthy tissue. The fact that the term makes some people uneasy is no justification for its abandonment.”

(„Der Begriff FGM ist nicht wertend. Es ist stattdessen ein medizinischer Begriff, der das widerspiegelt, was den Genitalien von Mädchen und Frauen angetan wird. Es ist eine kulturelle Realität: Verstümmelung bedeutet die Entfernung gesunder Körperteile. Die Tatsache, dass sich manche Leute mit diesem Begriff unwohl fühlen, ist keine Rechtfertigung für seine Nicht-Verwendung.”)

“Indeed what gives anyone but Africans the right to change a term agreed upon by the largest group of African activists on this issue in the world? This is at best paternalism and is a sad reflection of how after many years of African women working against FGM, at the time when FGM was a taboo, the campaign has been high-jacked by others who were not involved at the beginning and do not appreciate the nature of the struggle.”

(„Was gibt anderen als AfrikanerInnen das Recht, eine Terminologie zu verändern, die von der weltweit größten Vereinigung afrikanischer AktivistInnen auf diesem Gebiet vereinbart wurde? Das ist bestenfalls Paternalismus und ein trauriges Abbild davon, wie jetzt, nachdem afrikanische Frauen seit Jahren gegen FGM arbeiten, die Kampagne von anderen übernommen wurde, die nicht von Anfang an dabei waren und denen die Art des Kampfes nicht passt.“)

Lesen Sie die vollständige Deklaration von Bamako:

Weltweite Verbreitung

Die Genitalverstümmelung von Mädchen ist mittlerweile ein globales Gewaltphänomen mit mindestens 3 Millionen Opfern jedes Jahr. Mittlerweile haben viele Länder, in denen die genitale Verstümmelung von Mädchen verbreitet ist, Strafgesetze erlassen. Aber noch immer werden jedes Jahr mindestens 3 Millionen Mädchen dieser Misshandlung unterworfen. Derzeit müssen 200 Millionen Mädchen und Frauen in afrikanischen, arabischen und asiatischen Verbreitungsländern mit den schwerwiegenden Folgen weiterleben. In manchen Ländern ist nahezu die gesamte weibliche Bevölkerung betroffen, wie etwa in Ägypten, Guinea und Somalia. In anderen Ländern ist die Praktik nur bei verschiedenen Ethnien verbreitet.

Diese systematische Gewalt gegen die weibliche Bevölkerung ist in etwa 28 afrikanischen Ländern verbreitet und tritt verstärkt sowohl im Nahen Osten als auch in Asien auf. Die von Unicef herausgegebenen Verbreitungszahlen führen außer den afrikanischen Ländern nur Irak und Jemen. Allerdings hat Unicef im Februar 2016 die Opferzahlen nach oben korrigiert, da die Verbreitung in Indonesien und Malaysia mit mindestens 50 Millionen Betroffenen repräsentativ belegt ist. Studien unter anderem aus Iran, Oman, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Pakistan zeigen das wahre geographische Ausmaß. Es bleibt abzuwarten, ob die wichtige Feldforschung in diesen Ländern den Weg in die offizielle Verbreitungsstatistik finden wird.

Durch Migration tritt die Genitalverstümmelung auch immer mehr in Amerika, Australien und Europa in Erscheinung. Recherchen der Waris Dirie Foundation haben ergeben, dass in Europa mindestens 500.000 betroffene Frauen und Mädchen leben und 180.000 minderjährige Mädchen gelten als akut gefährdet. Allein in Deutschland sind nach unserer Schätzung etwa 30.000 Mädchen von dieser besonders schweren Form der Gewalt bedroht oder bereits betroffen.

Die Gewalt macht also keineswegs vor europäischen Rechtsstaaten Halt. Um in Deutschland Mädchen umfassend vor der Verstümmelung ihrer Genitalien schützen zu können, plädieren wir für effektive präventive Maßnahmen, wie die Einführung einer Meldepflicht nach französichem Vorbild und verpflichtende Kindervorsorgeuntersuchungen.

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Über SAIDA International e.V.

Wir setzen uns seit 2010 für die Umsetzung von Frauen- und Kinderrechten ein. Im Fokus steht der Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung – sowohl in den Herkunftsländern als auch in Deutschland. Die SAIDA Fach-und Beratungsstelle ist die zentrale Anlaufstelle für Beratung, Versorgung und Prävention sowie Fortbildung für Fachkräfte. 

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