Frauenrechte

Informationen über die Menschenrechte von Frauen

Frauenrechte

„Die Menschrechte von Frauen und Mädchen sind ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte.“ 

Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen 1993

Was sind Frauenrechte?

Frauenrechte sind natürlich auch Menschenrechte. Sie müssen jedoch gesondert formuliert werden. Denn Frauen werden allzuoft aufgrund ihres Geschlechts diskrimiert. So werden Frauen daran gehindert, unter den gleichen Voraussetzungen wie Männer am politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben ihres Landes teilzunehmen. Frauen werden auch oft geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. Die Verbesserung der menschenrechtlichen Situation von Frauen ist somit entscheidend für die Entwicklung der gesamten Gesellschaft.

Wie stärkt SAIDA die Rechte der Frau?

Seit 2010 setzen wir uns aktiv für die Umsetzung von Frauenrechten in Entwicklungsländern ein. In Burkina Faso engagieren wir uns mit unseren lokalen Partnerinnen dafür, die Position der Frauen konkret zu stärken. Wir unterstützen sie zum Beispiel mit Alphabetisierungskursen und Einkommen schaffenden Maßnahmen. Gerade ein eigenes Einkommen eröffnet Frauen neue Handlungsspielräume und sichert Mitspracherecht in Familie und Gemeinde.

Konkrete Projekte ...

Erklärungen zum Schutz von Frauenrechten

Die Verbesserung der menschenrechtlichen Situation von Frauen ist entscheidend, wenn es um die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Ländern des globalen Südens geht. Die Umsetzung von Frauenrechten ist aber nicht nur in den sogenannten Entwicklungsländern eine große Herausforderung. Wie diese Verbesserung erreicht werden soll, ist unter anderem in völkerrechtlichen Verträgen festgeschrieben. Die wichtigsten Übereinkommen zum Schutz von Frauenrechten stellen wir hier vor:

Resolution 67/146

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 20.12.2012 die Resolution 67/146 verabschiedet und damit die notwendige "Verstärkung der weltweiten Bemühungen um die Abschaffung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen" bekräftigt. Es wird u.a. betont, "dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien einen nicht wiedergutzumachenden Übergriff mit irreversiblen Folgen darstellt, der die Menschenrechte von Frauen und Mädchen beeinträchtigt". Die Generalversammlung zeigt sich "besorgt über Hinweise, wonach Genitalverstümmelungen in allen Regionen, in denen sie praktiziert werden, immer häufiger von medizinischem Personal vorgenommen werden".

Mai 2011

Istanbul Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) wurde im Mai 2011 als völkerrechtlicher Vertrag unterzeichnet. Die Istanbul Konvention soll verbindliche Rechtsnormen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in den Vertragsstaaten schaffen. In der Praxis bedeutet das: Ahndung jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt gegen Mädchen und Frauen, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Erweitern von Hilfsangeboten und das Einrichten von Frauenhäusern. Das schließt Prävention und Hilfen bei Genitalverstümmelung ein.

Jan. 2005

Maputo-Protokoll

Die 53 Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) verabschiedeten bei einem Gipfeltreffen 2003 in Maputo das Protokoll für die Rechte von Frauen in Afrika (Maputo-Protokoll) zu der im Jahre 1986 verabschiedeten Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker. In dem umfassenden Katalog der zu schützenden Rechte wird unter dem Abschnitt „Beseitigung schädlicher Praktiken“ (Art. 5) explizit das Ziel aufgenommen, jede Art der weiblichen Genitalverstümmelung zu bekämpfen. Das Maputo-Protokoll trat im Jahre 2005 in Kraft.

Jan. 2005

Sept. 1994

Aktionsprogramm der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo

Mit der Zielvorgabe der Umsetzung bis zum Jahre 2015 wurde auf der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo durch die 179 teilnehmenden Staaten ein Aktionsplan verabschiedet, der Bevölkerungs-, Entwicklungs- und Frauenrechtspolitik verbindet.

Dabei soll insbesondere für jedermann Zugang zu fortpflanzungsbezogener Gesundheit und Familienplanung ermöglicht werden. Der Aufklärung und Stärkung von Frauen wird dabei ein hoher Stellenwert eingeräumt. Unter anderem ist die Betreuung bei Schwangerschaft und Geburt sowie der Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten wie HIV/AIDS ein Schwerpunkt.

Dez. 1993

Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Auf der zweiten UN-Weltmenschenrechtskonferenz 1993 in Wien wurde das Thema "Gewalt gegen Frauen" diskutiert. Die Wiener Abschlusserklärung enthält die ausdrückliche Verurteilung von Gewalt gegen Frauen. Sie legt darüber hinaus fest, dass "Menschenrechte von Frauen und Mädchen ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte" sind.

Im Anschluss an die Weltmenschenrechtskonferenz verabschiedeten die Vereinten Nationen im Dezember 1993 eine "Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen". Darin wird als Formen der Gewalt gegen Frauen im öffentlichen und privaten Bereich als Menschenrechtsverletzungen u.a. Genitalverstümmelung und andere für Frauen schädliche und verletzende traditionelle Praktiken definiert.

Dez. 1993

Sept. 1995

Erklärung der Weltfrauenkonferenz von Beijing

Die an der vierten Weltfrauenkonferenz in Peking (Beijing) im September 1995 teilnehmenden Regierungen, verabschiedeten dort die sogenannte „Erklärung von Beijing“. Ausgehend davon, dass Männer und Frauen nach wie vor ungleich behandelt werden, und in Hinblick auf das Ziel, die Menschenrechte von Frauen und Mädchen als unveräußerlicher, fester und unteilbarer Bestandteil aller Menschenrechte und Grundfreiheiten zu verwirklichen, wurde eine Aktionsplattform für das Empowerment von Frauen beschlossen.

Unter dem Abschnitt „Gewalt gegen Frauen“ wendet sich die Aktionsplattform gegen jede Form der körperlichen, sexuellen und psychischen Gewalt an Frauen, u.a. die Vergewaltigung in der Ehe, die Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane und andere traditionelle, für die Frau schädliche Praktiken, und fordert die Regierungen, aber auch internationale Organisationen und nichtstaatlichen Organisationen zu umfassenden Schutzmaßnahmen auf.

Okt. 2000

Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat im Jahre 2000 die Resolution 1325 "Frauen, Frieden und Sicherheit" beschlossen, in der erstmalig dazu aufgerufen wird, die Rechte von Frauen zu schützen und Frauen gleichberechtigt in Friedensverhandlungen, Konfliktschlichtung und den Wiederaufbau mit einzubeziehen.

Okt. 2000

1976/1985

Entwicklungsfonds der UN für Frauen

Als Folge der ersten Weltfrauenkonferenz 1975 in Mexiko unter dem Motto „Gleichberechtigung, Entwicklung, Frieden“ wurde im Jahr 1976 der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM) mit dem Ziel gegründet, die Situation und den Lebensstandard von Frauen in Entwicklungsländern über konkrete Investitionen und über den Gesetzesweg zu verbessern.

1985 wurde UNIFEM als eigenständige UN-Organisation mit Sitz in New York anerkannt.

18.12.1979

Übereinkommen zur Beseitigung von Diskriminierung der Frau

Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wurde im Hinblick darauf geschlossen, dass die Diskriminierung der Frau die Grundsätze der Gleichberechtigung und der Achtung der Menschenwürde verletzt.

Artikel 3 dieses Abkommens sieht vor, dass die Vertragsstaaten auf allen Gebieten, insbesondere auf politischem, sozialem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung und Förderung der Frau treffen. Damit ist gewährleistet, dass sie die Menschenrechte und Grundfreiheiten gleichberechtigt mit dem Mann ausüben und genießen kann. Das Übereinkommen geht damit über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hinaus.

18.12.1979

10.12.1948

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die in der Resolution 217 (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen enthaltene „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ sieht in Art. 2 Ziff. 1 vor, dass die in ihr niedergelegten Rechte und Freiheiten jedem Menschen ohne irgendeine Unterscheidung, insbesondere nach Geschlecht, zustehen.

Zu den dort in Bezug genommenen Menschenrechten zählt unter anderem das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (Art. 3). Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ enthält daher einen historischen Meilenstein für das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Über SAIDA International e.V.

Wir setzen uns seit 2010 für die Umsetzung von Frauen- und Kinderrechten ein. Im Fokus steht der Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung – sowohl in den Herkunftsländern als auch in Deutschland. Die SAIDA Fach-und Beratungsstelle ist die zentrale Anlaufstelle für Beratung, Versorgung und Prävention sowie Fortbildung für Fachkräfte. 

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