Frauenrechte
„Die Menschrechte von Frauen und Mädchen sind ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte.“
Was sind Frauenrechte?
Frauenrechte sind natürlich auch Menschenrechte. Sie müssen jedoch gesondert formuliert werden. Denn Frauen werden allzuoft aufgrund ihres Geschlechts diskrimiert. So werden Frauen daran gehindert, unter den gleichen Voraussetzungen wie Männer am politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben ihres Landes teilzunehmen. Frauen werden auch oft geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. Die Verbesserung der menschenrechtlichen Situation von Frauen ist somit entscheidend für die Entwicklung der gesamten Gesellschaft.
Wie stärkt SAIDA die Rechte der Frau?
Seit 2010 setzen wir uns aktiv für die Umsetzung von Frauenrechten in Entwicklungsländern ein. In Burkina Faso engagieren wir uns mit unseren lokalen Partnerinnen dafür, die Position der Frauen konkret zu stärken. Wir unterstützen sie zum Beispiel mit Alphabetisierungskursen und Einkommen schaffenden Maßnahmen. Gerade ein eigenes Einkommen eröffnet Frauen neue Handlungsspielräume und sichert Mitspracherecht in Familie und Gemeinde.
Konkrete Projekte ...Erklärungen zum Schutz von Frauenrechten
Resolution 67/146
Mai 2011
Istanbul Konvention
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) wurde im Mai 2011 als völkerrechtlicher Vertrag unterzeichnet. Die Istanbul Konvention soll verbindliche Rechtsnormen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in den Vertragsstaaten schaffen. In der Praxis bedeutet das: Ahndung jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt gegen Mädchen und Frauen, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Erweitern von Hilfsangeboten und das Einrichten von Frauenhäusern. Das schließt Prävention und Hilfen bei Genitalverstümmelung ein.
Jan. 2005
Maputo-Protokoll
Jan. 2005
Sept. 1994
Aktionsprogramm der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo
Dabei soll insbesondere für jedermann Zugang zu fortpflanzungsbezogener Gesundheit und Familienplanung ermöglicht werden. Der Aufklärung und Stärkung von Frauen wird dabei ein hoher Stellenwert eingeräumt. Unter anderem ist die Betreuung bei Schwangerschaft und Geburt sowie der Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten wie HIV/AIDS ein Schwerpunkt.
Dez. 1993
Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Im Anschluss an die Weltmenschenrechtskonferenz verabschiedeten die Vereinten Nationen im Dezember 1993 eine "Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen". Darin wird als Formen der Gewalt gegen Frauen im öffentlichen und privaten Bereich als Menschenrechtsverletzungen u.a. Genitalverstümmelung und andere für Frauen schädliche und verletzende traditionelle Praktiken definiert.
Dez. 1993
Sept. 1995
Erklärung der Weltfrauenkonferenz von Beijing
Unter dem Abschnitt „Gewalt gegen Frauen“ wendet sich die Aktionsplattform gegen jede Form der körperlichen, sexuellen und psychischen Gewalt an Frauen, u.a. die Vergewaltigung in der Ehe, die Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane und andere traditionelle, für die Frau schädliche Praktiken, und fordert die Regierungen, aber auch internationale Organisationen und nichtstaatlichen Organisationen zu umfassenden Schutzmaßnahmen auf.
Okt. 2000
Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit
Okt. 2000
1976/1985
Entwicklungsfonds der UN für Frauen
1985 wurde UNIFEM als eigenständige UN-Organisation mit Sitz in New York anerkannt.
18.12.1979
Übereinkommen zur Beseitigung von Diskriminierung der Frau
Artikel 3 dieses Abkommens sieht vor, dass die Vertragsstaaten auf allen Gebieten, insbesondere auf politischem, sozialem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung und Förderung der Frau treffen. Damit ist gewährleistet, dass sie die Menschenrechte und Grundfreiheiten gleichberechtigt mit dem Mann ausüben und genießen kann. Das Übereinkommen geht damit über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hinaus.
18.12.1979
10.12.1948
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Zu den dort in Bezug genommenen Menschenrechten zählt unter anderem das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (Art. 3). Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ enthält daher einen historischen Meilenstein für das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.