Rechtliche Lage

Alles über Motiv, Folgen und Verbreitung der Praktik

Rechtliche Lage in Afrika

Maputo Protokoll

Die Praktik der Genitalverstümmelung wurde erstmalig auf der UN-Menschenrechtskonferenz 1993 als Menschenrechtsverletzung eingestuft. Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verstößt sie gegen die Würde des Menschen (Art.1), das Recht auf Leben (Art. 3) und das Verbot von Folter (Art. 5). In einem Menschenrechtsvertrag wurde die Praktik jedoch erst 1993 explizit aufgenommen: In der "Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" der UN werden als Formen der Gewalt gegen Frauen im öffentlichen und privaten Bereich die Genitalverstümmelung und andere für Frauen schädliche und verletzende traditionelle Praktiken definiert. 2003 schließlich verabschiedete die Afrikanische Union das Maputo-Protokoll, das sich gegen jede Form der weiblichen Genitalverstümmelung wendet. Mit der Ratifizierung des Protokolls 2005 verpflichteten sich 36 afrikanische Staaten gesetzliche Verbote der Praktik zu erlassen. 

Wir haben eine Übersicht aller afrikanischen Länder erstellt, die bislang  Gesetze gegen Genitalverstümmelung erlassen haben. Einige sind erst als Reaktion auf das Maputo Protokoll aktiv geworden, andere wie Burkina Faso verfügen bereits seit 1996 über ein solches Gesetz. Jedoch variieren die Inhalte und die Implementierung der Gesetze stark. Zum Beispiel werden Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt, so dass die Täter nie ins Gefängnis müssen oder das mögliche Strafmaß ist gemessen an anderen Straftaten gering. Inwiefern die Gesetze tatsächlich umgesetzt werden, unterscheidet sich stark. Wenn es allerdings trotz hoher Verbreitungsrate kaum Ermittlungen und Verurteilungen gibt, erscheinen Gesetze als reine Papiertiger. Für die Betroffenen verschärft sich die Lage, wenn der Staat auch gegenüber internationalen Partnern den Eindruck erweckt, bereits gegen die Genitalverstümmelung vorzugehen. Die Folgen sehen wir zum Beispiel in Asylverfahren in Deutschland. Schutz suchende Frauen werden abgewiesen mit der Begründung, das Herkunftsland würde die Bedrohung durch Genitalverstümmelung abwenden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen.

Zuletzt hat Sudan im April 2020 den (längst überfälligen) Schritt zur Kriminalisierung der Praktik vollzogen und ein nationales Gesetz ratifiziert. Somit ist die Genitalverstümmelung noch legal in diesen fünf afrikanischen Ländern: Liberia, Mali, Sierra Leone, Somalia und Tschad.  

Übersicht aller afrikanischen Länder, die ein Gesetz gegen Genitalverstümmelung erlassen haben

Land
Jahr
Ägypten
2008
Äthiopien
2004
Burkina Faso
1996
Benin
2003
Dschibuti
2003
Elfenbeinküste
1998
Eritrea
2007
Gambia
2015
Ghana
1994
Guinea
1965
Kamerun
2016
Kenia
2001
Madagaskar
1998
Mauretanien
2005
Niger
2003
Nigeria
2015
Senegal
1999
Sudan
2020
Südafrika
2005
Tansania
1998
Togo
1998
Zentralafrikanische Republik
1966

Über SAIDA International e.V.

Wir setzen uns seit 2010 für die Umsetzung von Frauen- und Kinderrechten ein. Im Fokus steht der Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung – sowohl in den Herkunftsländern als auch in Deutschland. Die SAIDA Fach-und Beratungsstelle ist die zentrale Anlaufstelle für Beratung, Versorgung und Prävention sowie Fortbildung für Fachkräfte. 

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