Rechtliche Lage in Afrika

Weibliche Genitalverstümmelung (female genital mutilation, kurz FGM) ist international als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Auf der UN-Weltmenschenrechtskonferenz 1993 in Wien wurden die Rechte von Frauen ausdrücklich als untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte bekräftigt und geschlechtsspezifische Gewalt als mit der Würde des Menschen unvereinbar eingeordnet.
Die im Dezember 1993 von den Vereinten Nationen verabschiedete Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen führt weibliche Genitalverstümmelung ausdrücklich als Form von Gewalt gegen Frauen im öffentlichen und privaten Bereich auf.
Einen zentralen afrikanischen Referenzrahmen bildet das sogenannte Maputo-Protokoll: das Protocol to the African Charter on Human and Peoples’ Rights on the Rights of Women in Africa, verabschiedet 2003 von der Afrikanischen Union. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, jede Form weiblicher Genitalverstümmelung gesetzlich zu verbieten, zu sanktionieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Mit der Ratifizierung verpflichteten sich zahlreiche afrikanische Staaten, nationale Gesetze zu erlassen oder bestehende Regelungen zu verschärfen.
Gesetzgebung und Umsetzung
Heute verfügen viele afrikanische Länder über gesetzliche Verbote weiblicher Genitalverstümmelung. Einige – wie Burkina Faso – hatten entsprechende Strafnormen bereits vor dem Maputo-Protokoll eingeführt. Andere folgten später.
Die gesetzlichen Sanktionen reichen je nach Staat von Geldstrafen bis hin zu langjährigen oder lebenslangen Freiheitsstrafen. Die bloße Existenz eines Gesetzes garantiert jedoch keine wirksame Umsetzung. Strafrahmen, Ermittlungsbereitschaft, Strafverfolgung und tatsächliche Verurteilungen unterscheiden sich erheblich. In manchen Staaten stehen hohen Prävalenzraten nur wenige Strafverfahren gegenüber.
Gesetze sind ein wichtiger erster Schritt. Aber erst ihre Durchsetzung entscheidet über die Wirkung.
Aktuelle Lage
In vier afrikanischen Ländern mit nationalen FGM-Prävalenzdaten ist weibliche Genitalverstümmelung weiterhin nicht durch ein spezifisches nationales Gesetz verboten: Liberia, Mali, Sierra Leone und Somalia.
Die rechtliche Situation bleibt in Bewegung. Nationale Reformen, politische Umbrüche und gesellschaftliche Auseinandersetzungen können bestehende Schutzstandards stärken, aber auch wieder infrage stellen – wie die Entwicklungen der vergangenen Jahre etwa in Gambia oder jüngst in Mali zeigen.