Rechtliche Lage

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Rechtliche Lage in Afrika

Maputo Protokoll

Genitalverstümmelung ist international als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Auf der UN-Menschenrechtskonferenz 1993 wurde sie ausdrücklich als Form geschlechtsspezifischer Gewalt benannt.

Bereits die United Nations-Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (1993) führt Genitalverstümmelung als Gewaltform im öffentlichen und privaten Bereich auf.

Einen zentralen afrikanischen Referenzrahmen bildet das sogenannte Maputo-Protokoll: das Protocol to the African Charter on Human and Peoples' Rights on the Rights of Women in Africa, verabschiedet 2003 von der African Union. Es verpflichtet die Mitgliedstaaten, jede Form weiblicher Genitalverstümmelung zu verbieten und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Mit der Ratifizierung verpflichteten sich zahlreiche afrikanische Staaten, nationale Gesetze zu erlassen oder bestehende Regelungen zu verschärfen.

Gesetzgebung und Umsetzung

Heute verfügen viele afrikanische Länder über gesetzliche Verbote. Einige – wie Burkina Faso – hatten entsprechende Strafnormen bereits vor dem Maputo-Protokoll eingeführt. Andere folgten später.

Die bloße Existenz eines Gesetzes garantiert jedoch keine wirksame Umsetzung. Strafrahmen, Ermittlungsbereitschaft und tatsächliche Verurteilungen unterscheiden sich erheblich. In manchen Staaten stehen hohen Prävalenzraten nur wenige Strafverfahren gegenüber.

Gesetze sind ein wichtiger Schritt.
Ihre Durchsetzung entscheidet über ihre Wirkung.

Aktuelle Lage

In mehreren afrikanischen Staaten ist Genitalverstümmelung weiterhin nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt, darunter Liberia, Mali, Sierra Leone, Somalia und Tschad (Stand der letzten verfügbaren Übersicht).

Die rechtliche Situation bleibt in Bewegung. Nationale Reformen, politische Umbrüche und gesellschaftlicher Druck beeinflussen die Entwicklung fortlaufend.

Übersicht aller afrikanischen Länder, die ein Gesetz gegen Genitalverstümmelung erlassen haben

Land
Jahr
Ägypten
2008
Äthiopien
2004
Burkina Faso
1996
Benin
2003
Dschibuti
2003
Elfenbeinküste
1998
Eritrea
2007
Gambia
2015
Ghana
1994
Guinea
1965
Kamerun
2016
Kenia
2001
Madagaskar
1998
Mauretanien
2005
Niger
2003
Nigeria
2015
Senegal
1999
Sudan
2020
Südafrika
2005
Tansania
1998
Togo
1998
Zentralafrikanische Republik
1966

Über SAIDA International e.V.

SAIDA International e.V. setzt sich seit 2010 für Frauen- und Kinderrechte ein. Im Mittelpunkt steht der Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung und Kinderehe – in Deutschland und weltweit. Mit der SAIDA Fachberatungsstelle, SAIDA mobil und dem SAIDA Kompetenzzentrum leisten wir Prävention, Schutz, Beratung, Versorgung und Fortbildung. 

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