Kinderrechte

Informationen über die Menschenrechte von Kindern

Kinderrechte

„Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“  
Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention

Was sind Kinderrechte?

Kinder sind besonders verwundbar und brauchen deshalb den Schutz von Gesellschaft und Staat. Ein verfassungsmäßiger Schutz fehlt aber in vielen Ländern. Für viele Kinder ist der Alltag von Misshandlung, Ausbeutung und Missbrauch geprägt. In Reaktion auf die realen Verhältnisse haben die Vereinten Nationen 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes erlassen. Die Kinderrechtskonvention sichert allen Kindern das Recht auf Bildung und Gesundheit, auf freie Meinungsäußerung, Schutz im Krieg und auf der Flucht, auf Würde und Schutz vor Gewalt.

Wie stärkt SAIDA die Rechte der Kinder?

Kinder können ihre Rechte nicht selbst durchsetzen. Sie brauchen dabei Unterstützung. Mit unseren Projektpartnerinnen in Burkina Faso setzen wir uns für die wirksame Umsetzung grundlegender Kinderrechte ein. Wir klären Mädchen und Jungen über ihre Rechte auf. Durch unser Mädchenschutzprogramm wachsen sie geschützt vor Genitalverstümmelung und Kinderehe auf. Wir sichern die Gesundheitsversorgung der Kinder ab und sorgen dafür, dass auch die benachteiligsten Kinder gefördert werden. So können auch die oftmals diskriminierten Mädchen zur Schule gehen und haben die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben. 

Konkrete Projekte ...

Rechte der Kinder

Die Durchsetzung von Kinderrechten ist elementar für wirksame Entwicklungszusammenarbeit. Dabei schlagen sich die Ziele von Entwicklungspolitik in völkerrechtlichen Verträgen nieder. Die wichtigsten dieser internationalen Übereinkommen zum Schutz von Kindern stellen wir kurz vor:

Sept. 2015

Transformation unserer Welt: Agenda 2030

Die Agenda 2030 wurde 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) verfügen über 169 Unterziele, die die Agenda konkretisieren. Sie bauen auf den MDGs auf und sollen vollenden, was diese nicht erreicht haben. Die 17 Ziele sind weitaus umfassender und ambitionierter als ihr Vorgänger. So verlangt beispielsweise Unterziel 5.3. die vollständige Beseitigung "aller schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen". Erfahren Sie unter >Entwicklungspolitik mehr über die Agenda 2030.

Sept. 2015

Jan. 2005

Maputo-Protokoll

Die 53 Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) verabschiedeten bei einem Gipfeltreffen in Maputo das Protokoll für die Rechte von Frauen und Mädchen in Afrika (Maputo-Protokoll) zu der im Jahre 1986 verabschiedeten Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker. In dem umfassenden Katalog der zu schützenden Rechte wird unter dem Abschnitt „Beseitigung schädlicher Praktiken“ (Art. 5) explizit das Ziel aufgenommen, jede Art der weiblichen Genitalverstümmelung zu bekämpfen.

Sept. 2000

Millenniumserklärung mit den Entwicklungszielen

Auf einem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im September 2000, an dem die Vertreter von 189 Ländern teilnahmen, wurde die sogenannte Millenniumserklärung, eine Agenda für die internationale Politik im 21. Jahrhundert abgegebe. Sie beschreibt die vier programmatischen, sich wechselseitig beeinflussenden und bedingenden Handlungsfelder für die internationale Politik. Diese sind 1. Frieden, Sicherheit und Abrüstung, 2. Entwicklung und Armutsbekämpfung, 3. Schutz der gemeinsamen Umwelt und 4. Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung.

Aus der Millenniumserklärung wurden später acht internationale Entwicklungsziele abgeleitet, die Millenniums-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDGs). Mit explizitem Bezug zu Frauen- und Kinderrechten können genannt werden: Allen Kindern eine Grundschulausbildung zu ermöglichen (MDG 2), die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die Rechte von Frauen zu stärken (MDG 3), die Kindersterblichkeit zu verringern (MDG 4) sowie die Gesundheit der Mütter zu verbessern (MDG 5).

Sept. 2000

Nov. 1999

Afrikanische Charta über die Rechte des Kindes

Nach dem Vorbild der UN-Kinderrechtskonvention trat 1999 die 1990 aufgesetzte Kinderrechtscharta (African Charter on the Rights of the Child) der Organisation für Afrikanische Einheit in Kraft. Beide Konventionen weisen weitgehende Übereinstimmungen auf. Die Kinderrechtscharta bleibt hinter dem Schutz der Kinderrechtskonvention insoweit zurück, als sie keinen Anspruch auf soziale Absicherung vorsieht. Sie geht allerdings über sie hinaus, als z.B. das Verbot gefährlicher kultureller Praktiken, welche die Gesundheit des Kindes beeinträchtigen, normiert ist. Außerdem unterzeichnete die Nachfolgeorganisation der Organisation für Afrikanische Einheit, die Afrikanische Union (AU), im Jahre 2006 die "African Youth Charter", welche 2009 in Kraft trat.

20.11.1989

UN-Kinderrechtskonvention

Im Übereinkommen über die Rechte des Kindes verpflichten sich die Vertragsstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung zu schützen. Das schließt auch den Schutz vor Schadenszufügung oder Misshandlung, Verwahrlosung oder Vernachlässigung, schlechter Behandlung oder Ausbeutung, sowie sexuellen Missbrauch ein. Die Regelung gilt, solange sich das Kind in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die es betreut (Art. 19 Abs. 1).

20.11.1989

Über SAIDA International e.V.

Wir setzen uns seit 2010 für die Umsetzung von Frauen- und Kinderrechten ein. Im Fokus steht der Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung – sowohl in den Herkunftsländern als auch in Deutschland. Die SAIDA Fach-und Beratungsstelle ist die zentrale Anlaufstelle für Beratung, Versorgung und Prävention sowie Fortbildung für Fachkräfte. 

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