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SCHUTZ VOR GENTALVERSTÜMMELUNG... 

 
 

...IN BURKINA FASO UND DEUTSCHLAND

Im SAIDA Mädchenschutz-Programm in Burkina Faso wachsen die Mädchen geschützt vor Genitalverstümmelung auf.

Aber auch in Deutschland leben über 100.000 Mädchen und Frauen, die von dieser schweren Gewalt betroffen oder bedroht sind. Schutz und Hilfe für die Betroffenen hängt ab von sensibilisierten, engagierten Fachkräften und einer informierten Öffentlichkeit. #ihrSCHUTZbistDU

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Agenda 2030: Ziele für nachhaltige Entwicklung

Im September 2015 lösten die Ziele für nachhaltige Entwicklung die Millennium-Entwicklungsziele ab.  Die Vertreter von 193 Staaten verabschiedeten 17 Ziele zur nachhaltigen Entwicklung, die 169 Unterziele beinhalten.  

Wir sehen eine Welt vor uns, die in ihre Kinder investiert und in der jedes Kind frei von Gewalt und Ausbeutung aufwächst. Eine Welt, in der jede Frau und jedes Mädchen volle Gleichstellung genießt und in der alle rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schranken für ihre Selbstbestimmung aus dem Weg geräumt sind."                                                                                                                                                                 

 Resolution der UN-Generalversammlung 69/315

Die Agenda 2030 richtet sich nicht nur an den globalen Süden, so wie ihr Vorgänger, sondern universell an alle Staaten. Auch der primäre Fokus auf der Bekämpfung von Armut, hat sich hin verschoben zu einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklungsarbeit. Außerdem geht der Umfang der Resolution weit über den der Millenniumsziele hinaus. So sind zum Beispiel die Beseitigung von Genitalverstümmelung, Zwangsheirat und Kinderheirat explizit als Ziele genannt.

Auszug von Bestreben der Agenda 2030, die auch SAIDA verfolgt:

Ziel 3 – Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern

3.7 Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, und die Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme gewährleisten.

 

Ziel 5 – Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen

5.3 Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen.

5.6 Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten                              gewährleisten.

Ziel 6 - Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle                                  gewährleisten

6.2 Bis 2030 den Zugang zu einer angemessenen und gerechten Sanitärversorgung und Hygiene für alle erreichen und der Notdurftverrichtung im Freien ein Ende setzen, unter besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und von Menschen in prekären Situationen.

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Weibliche Genitalverstümmelung

Obwohl Genitalverstümmelung (engl. Female Genital Mutilation, kurz FGM) heute weltweit als Menschenrechtsverletzung geächtet ist und gegen zahlreiche internationale Übereinkommen verstößt, werden immer noch jedes Jahr etwa 3 Millionen Mädchen Opfer dieser Gewalt.

Dabei werden den Kindern der sichtbare Teil der Klitoris (Klitoridektomie) und häufig auch die Schamlippen (Exzision) herausgeschnitten, um eine eigenständige Sexualität zu unterdrücken, sie besser kontrollieren zu können und ihre untergeordnete Stellung in der Gesellschaft festzuschreiben. In manchen Ländern und Regionen werden über 90 Prozent aller Mädchen durch diese Verstümmelung gequält, körperlich schwer geschädigt und oft lebenslang traumatisiert.

Die genitale Verstümmelung von Mädchen ist weltweit die am meisten unterschätzte Verletzung der Menschenrechte und der Rechte der Frau zugleich. 
Ayaan Hirsi Ali, Frauenrechtlerin

Etwa 15 Prozent der Opfer sterben an den direkten Folgen (z.B. Verbluten, Infektionen) oder Spätfolgen, etwa bei der Entbindung. Weltweit leben derzeit 200 Millionen Mädchen und Frauen mit den verheerenden körperlichen und seelischen Folgen dieser Misshandlung weiter. 

Die betroffenen Kinder werden durch diese schwersten Misshandlungen um ihre grundlegenden Rechte – nämlich auf Leben, Würde, körperliche und seelische Unversehrtheit – gebracht. Mittlerweile ist Genitalverstümmelung ein weltweites Gewaltphänomen, das in einem System umfassender Diskriminierung der weiblichen Bevölkerung existiert.

Die Bekämpfung dieser Verbrechen ist aber nicht nur unter rechtlichen und ethischen Gesichtspunkten geboten. Eine konsequente Ahndung und wirksame Prävention würde auch enormes Entwicklungspotential in den betreffenden Ländern freisetzen. Deshalb haben wir 2011 in Burkina Faso, einem der ärmsten Länder der Welt, ein Mädchenschutzprogramm aufgebaut.

Rechte der Kinder

Die Durchsetzung von Kinderrechten ist elementar für wirksame Entwicklungszusammenarbeit. Dabei schlagen sich die Ziele von Entwicklungspolitik in völkerrechtlichen Verträgen nieder. Die wichtigsten dieser internationalen Übereinkommen zum Schutz von Kindern stellen wir kurz vor. 

„Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“ 
Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention

UN-Kinderrechtskonvention (1989)
Im Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 (UN-Kinderrechtskonvention) verpflichten sich die Vertragsstaaten, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen zu treffen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut (Art. 19 Abs. 1). In Artikel 24 wird festgehalten: „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“

Afrikanische Charta über die Rechte des Kindes (1990)
Nach dem Vorbild der UN-Kinderrechtskonvention trat 1999 ferner die Kinderrechtscharta (African Charter on the Rights of the Child) der Organisation für Afrikanische Einheit in Kraft, wobei beide Konventionen weitgehende Übereinstimmungen aufweisen. Die Kinderrechtscharta bleibt hinter dem Schutz der Kinderrechtskonvention insoweit zurück, als sie keinen Anspruch auf soziale Absicherung vorsieht, geht allerdings über sie hinaus, als z.B. das Verbot gefährlicher kultureller Praktiken, welche die Gesundheit des Kindes beeinträchtigen, normiert ist. Außerdem unterzeichnete die Nachfolgeorganisation der Organisation für Afrikanische Einheit, die Afrikanische Union (AU), im Jahre 2006 die "African Youth Charter", welche 2009 in Kraft trat.

Millenniumserklärung mit den Entwicklungszielen (2000)
Auf einem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im September 2000, an dem die Vertreter von 189 Ländern teilnahmen, wurde die sogenannte Millenniumserklärung, eine Agenda für die internationale Politik im 21. Jahrhundert abgegeben, die vier programmatische, sich wechselseitig beeinflussende und bedingende Handlungsfelder für die internationale Politik beschreibt, nämlich 1. Frieden, Sicherheit und Abrüstung, 2. Entwicklung und Armutsbekämpfung, 3. Schutz der gemeinsamen Umwelt und 4. Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung. Aus der Millenniumserklärung wurden später acht internationale Entwicklungsziele abgeleitet, die Millenniums-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDGs), u.a. solche mit explizitem Bezug zu Frauen- und Kinderrechten, nämlich allen Kindern eine Grundschulausbildung zu ermöglichen (MDG 2), die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die Rechte von Frauen zu stärken (MDG 3), die Kindersterblichkeit zu verringern (MDG 4) sowie die Gesundheit der Mütter zu verbessern (MDG 5).

Maputo-Protokoll (2005)
Die 53 Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) verabschiedeten bei einem Gipfeltreffen in Maputo das Protokoll für die Rechte von Frauen und Mädchen in Afrika (Maputo-Protokoll) zu der im Jahre 1986 verabschiedeten Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker. In dem umfassenden Katalog der zu schützenden Rechte wird unter dem Abschnitt „Beseitigung schädlicher Praktiken“ (Art. 5) explizit das Ziel aufgenommen, jede Art der weiblichen Genitalverstümmelung zu bekämpfen.

Transformation unserer Welt: Agenda 2030 (2015)
Die Agenda 2030 wurde im September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) verfügen über 169 Unterziele, die die Agenda konkretisieren. Sie bauen auf den MDGs auf und sollen vollenden was diese nicht erreicht haben. Die 17 Ziele sind weitaus umfassender und ambitionierter als ihr Vorfänger. So verlangt beispielsweise Unterziel 5.3. die vollständige Beseitigung  "aller schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen". Erfahren Sie unter > Entwicklungspolitik mehr über die Agenda 2030.

Zwangsheirat und Kinderehe

Weltweit werden jedes Jahr 15 Millionen Mädchen minderjährig gegen ihren Willen verheiratet. Die Mädchen werden von Bildung abgeschnitten, sind sexuellem Missbrauch ausgesetzt und werden ausgebeutet. 

Zwangsverheiratung von Mädchen führt zu gefährlich frühen Schwangerschaften mit hoher Sterblichkeit bei Mutter und Kind.

In Entwicklungsländern ist ein Drittel der Frauen unter 18 Jahren verheiratet worden und 1 von 9 Mädchen wurde unter 15 Jahren zwangsweise verheiratet. 15 Millionen Mädchen werden weltweit unter 18 Jahren verheiratet.

Die Zwangsverheiratung von Mädchen mit zumeist älteren Männern bedeutet in der Regel sexuellen Missbrauch mit seinen traumatisierenden Folgen und zu frühe Schwangerschaften. Gerade in Ländern südlich der Sahara ist etwa für ein 15-jähriges Mädchen das Risiko vor oder kurz nach der Entbindung zu sterben 1 zu 40. Auch hängt das Sterblichkeitsrisiko der Kinder mit der Schulbildung der Mutter eng zusammen.

Verlassen Mädchen die Schule zu früh, was nach Verheiratung fast immer der Fall ist, fehlen ihnen lebenswichtige Informationen, zum Beispiel über Malaria, HIV/Aids und Verhütung. Sie haben darüber hinaus kaum eine Möglichkeit, Abhängigkeit und Armut zu entkommen, da ihnen die Grundlage für eine Berufsausbildung fehlt.

Häufig müssen die jungen Mädchen als Zweit-, Dritt- oder Viertfrauen leben, auch wenn Polygamie offiziell verboten ist. Unter den Frauen herrscht dann oft eine strenge "Hackordnung" und die jüngste Frau schuldet nicht nur dem Ehemann absoluten Gehorsam, sondern auch den älteren Ehefrauen. Die Mädchen werden dann zu allen schweren Arbeiten herangezogen und erhalten teilweise nicht einmal genügend Nahrung für sich und ihre Kinder.

Aber das legale Heiratsalter ist nicht nur in Entwicklungsländern oft erschreckend niedrig. Selbst bei EU-Mitgliedern (Ungarn, Rumänien) und Beitrittskandidaten (Serbien, Türkei) finden sich Länder mit legalem Heiratsalter von 16 Jahren für Mädchen, wenn die Eltern zustimmen. In Litauen etwa können Mädchen bei vorliegendem EInverständnis der Eltern bereits mit 15 Jahren verheiratet werden. Indy100.com hat interaktive Karten entwickelt, die das legale Heiratsalter für Mädchen und Jungen weltweit zeigen (Klick auf Foto führt zu den Karten): 

 

 

 

Über SAIDA International e.V.

Wir setzen uns seit 2010 für die Umsetzung von Frauen- und Kinderrechten ein. Im Fokus steht der Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung – sowohl in den Herkunftsländern als auch in Deutschland. Die SAIDA Fach-und Beratungsstelle ist die zentrale Anlaufstelle für Beratung, Versorgung und Prävention sowie Fortbildung für Fachkräfte. 

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