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Mädchenschutz beginnt vor den Sommerferien

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Viele Mädchen freuen sich auf die Sommerferien. Endlich die Großmutter und Tanten sehen, Zeit mit der Familie im Herkunftsland der Eltern verbringen. Für die meisten Kinder ist das die Aussicht auf eine unbeschwerte Zeit.

Für manche Mädchen kann genau diese Reise aber gefährlich werden.

Wenn Familien in Herkunftsregionen reisen, in denen Genitalverstümmelung (FGM) oder Kinderehe verbreitet sind, kann mit der Urlaubsreise ein Risiko verbunden sein. Bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Mädchen werden Pläne nicht offen ausgesprochen. Hinweise bleiben vage und werden von Außenstehenden nicht als Warnzeichen gesehen.

Es ist ein strukturelles Problem, dass Schutzmaßnahmen in der Praxis noch immer viel zu selten eingeleitet werden, obwohl der Bundesgerichtshof bereits 2004 klargestellt hat: Wenn einem Mädchen im Ausland Genitalverstümmelung droht, können familiengerichtliche Schutzmaßnahmen notwendig sein – auch, um eine Ausreise zu verhindern.

Deshalb hat SAIDA vor den Sommerferien die Kampagne „Werde Mädchenschützer*in!" gestartet.

Mit der Kampagne wollen wir die Öffentlichkeit sensibilisieren und Fachkräfte in ihrer Handlungskompetenz stärken. Denn notwendige Schutzschritte für Mädchen können nur eingeleitet werden, wenn eine Gefährdung überhaupt erkannt und richtig eingeschätzt wird.

Wenn Warnzeichen erst im Rückblick erkannt werden

Bei einer Fachveranstaltung von SAIDA wurde einer Sozialarbeiterin bewusst, dass sie in einem früheren Fall wichtige Warnzeichen nicht erkannt hatte: Eine Mutter wollte in den Sommerferien mit ihren Töchtern allein in ihre Herkunftsregion reisen, in der nahezu die gesamte weibliche Bevölkerung von Genitalverstümmelung betroffen ist. Für ihre Söhne erkundigte sie sich nach Ferienangeboten in Deutschland – sie sollten nicht mitreisen.

Diese Umstände waren kein Anlass, den Kinderschutzprozess in Gang zu setzen. Erst in der fachlichen Auseinandersetzung wurde deutlich, welche Gefahr den Mädchen möglicherweise gedroht haben könnte.

Ein anderes Beispiel: Eine Schulsozialarbeiterin hört von einer geplanten Flugreise eines Mädchens in den Sommerferien. Sie hat ein ungutes Gefühl, traut sich aber das Elterngespräch nicht zu. Eine Meldung an das Jugendamt möchte sie ebenfalls nicht machen – aus Sorge, das Familiengericht lässt die Tochter dann nicht mit auf die Reise und das Geld für das Flugticket ist verloren.

Auch dieses Beispiel zeigt, wie Risiken aus dem Blick geraten können. Die Frage ist dann nicht mehr zuerst: Was braucht das Kind, um sicher zu sein? Sondern: Was bedeutet mein Handeln für die Eltern? Für die Beziehung zur Familie? Für den Konflikt, den ich auslösen könnte?

Das ist menschlich nachvollziehbar. Aus Sicht des Kinderschutzes ist es jedoch nicht tragbar, mögliche Gefährdungshinweise zurückzustellen, weil ein Elterngespräch schwierig erscheint oder eine Reise bereits bezahlt ist.

Kinderschutz verlangt, die Sicherheit des Kindes an erste Stelle zu setzen. Gerade bei drohender Genitalverstümmelung und Kinderehe ist die Vorbereitung einer Reise das kleine Zeitfenster, in dem Schutz noch möglich ist – oder eben versäumt wird. Wenn Anhaltspunkte bestehen, dürfen Unsicherheit, Angst vor Konflikt oder Rücksicht auf Reisepläne nicht dazu führen, dass notwendige Schutzschritte unterbleiben.

Wann aus Warnzeichen gewichtige Anhaltspunkte werden

Nicht jeder einzelne Hinweis ist bereits eine akute Kindeswohlgefährdung. Aber mehrere Hinweise können zusammen gewichtige Anhaltspunkte ergeben – also einen fachlich ernst zu nehmenden Anlass, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und Schutzschritte zu prüfen.

Bei drohender Genitalverstümmelung oder Kinderehe können solche Anhaltspunkte etwa die bevorstehende Reise in ein Land mit hoher Verbreitung von FGM oder Kinderehe sein, bekannte FGM-Fälle bei Mutter, Schwestern oder anderen weiblichen Verwandten, widersprüchliche oder ausweichende Angaben der Eltern oder Hinweise auf eine längere Abwesenheit oder eine unklare Rückkehr.

Entscheidend ist die Gesamtschau. Reiseziel, Zeitpunkt, familiäre Konstellation, bekannte Betroffenheit in der Familie und konkrete Aussagen können zusammen ein Risikobild ergeben, das Fachkräfte nicht ignorieren dürfen.

Für wirksamen Kinderschutz braucht es nicht vollständige Gewissheit

Für wirksamen Kinderschutz braucht es nicht vollständige Gewissheit, sondern den Mut, trotz eigener Unsicherheit Verantwortung zu übernehmen und zum Wohl des Kindes zu handeln.

Dem wirksamen Mädchenschutz steht aber bei FGM und Kinderehe oft ein Missverständnis im Weg. Es geht nicht etwa um eine Gefährdungseinschätzung allein aufgrund von Herkunft. Es geht um eine lebensnahe Betrachtung konkreter Umstände, die zur Gefährdung eines Kindes führen können.

Wenn gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, müssen Fachkräfte im Kinderschutz handeln: dokumentieren, sich Beratung holen, die Gefährdung einschätzen und Schutzschritte einleiten.

Abwarten ist in solchen Fällen keine neutrale Entscheidung. Wer bei konkreten Anhaltspunkten erst nach den Ferien wieder hinschaut, kann den entscheidenden Moment für Schutz verpasst haben.

Mädchenschutz ist Teil des Kinderschutzauftrags

Mädchenschutz ist keine Zusatzaufgabe für besonders engagierte Einzelpersonen. Er gehört zum Kinderschutzauftrag aller, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten.

Dazu gehören Kitas, Schulen, Jugendämter, Kinderarztpraxen, Unterkünfte, Beratungsstellen, Schulsozialarbeit und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Niemand muss allein entscheiden. Aber alle müssen wissen, wann sie handeln müssen.

Das Gute ist: Wir alle können zum Schutz von Mädchen beitragen

Auch Kinderschutzfachkräfte brauchen fachliche Stärkung bei Themen, die ihnen fremd sind. Wenn Sie Angst um ein Mädchen haben, vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl. Handeln Sie rechtzeitig und holen Sie sich fachliche Beratung.

Unser digitales Lernangebot unterstützt Sie dabei: kinderschutz.jetzt

Und wenn Du Angst um Deine kleine Schwester, Deine Freundin oder Schulkameradin hast: Vertrau Dich einer Lehrerin, einem Lehrer oder einer anderen erwachsenen Person an. Oder melde Dich direkt bei SAIDA. Wir helfen Dir.

Wer unsere Arbeit im Mädchenschutz unterstützen möchte, kann gern spenden. Denn Beratung, Aufklärung und Schutzarbeit brauchen nicht nur Haltung, sondern auch Ressourcen.

Werde Mädchenschützer*in! 

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Mittwoch, 08. Juli 2026

Über SAIDA International e.V.

SAIDA International e.V. setzt sich seit 2010 für Frauen- und Kinderrechte ein. Im Mittelpunkt steht der Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung und Kinderehe – in Deutschland und weltweit. Mit der SAIDA Fachberatungsstelle, SAIDA mobil und dem SAIDA Kompetenzzentrum leisten wir Prävention, Schutz, Beratung, Versorgung und Fortbildung. 

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